|
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu
von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt
den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet,
so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch
8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer
zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so
sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen
oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften
gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen,
treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer
Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Käufers kann der
Verkäufer von allen laufenden Verträgen bezüglich
der noch nicht erfüllten Lieferung zurücktreten
oder die weitere Erfüllung von ihm geeignet erscheinenden
Sicherheiten, einschließlich Vorauskasse, abhängig
machen. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen
zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich
der darauf abgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu
verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen,
Hauptforderung. Zurückbehaltung und Aufrechnung
seitens des Käufers sowie die Abtretung von Forderungen
gegen den Verkäufer wird ausgeschlossen.
Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch
Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen
Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes
haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen
bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung,
so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer
Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Kaufpreisforderungen
jederzeit an eine Factoringgesellschaft oder Bank verkauft
und abgetreten werden kann und dass schuldbefreiende
Zahlungen ausschließlich an die Factoringgesellschaft
oder Bank geleistet werden können. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens oder des sogenannten
Nichterfüllungsschadens bleibt vorbehalten. Die
Hereingabe von Wechseln bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Verkäufers, sie erfolgt zahlungshalber. Diskont,
Wechselspesen, Wechselsteuer und ähnliche Abgaben
gehen zu Lasten des Käufers.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden
jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von
uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden
oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden
nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Für die Bereitstellung von Packmitteln des Verkäufers
einschließlich der Bereitstellung von Kesselwagen
und Tankcontainern gelten besondere Bedingungen. Verpackungen
sowie Gebinde werden nicht zurückgenommen. Lieferungen
auf Kommission und Warenrücknahme sind wegen der
damit verbundenen Produkthaftung ausgeschlossen. Für
Verkauf und Lieferung von Endverbraucher-Produkten gelten
nachstehende ergänzende Bedingungen: Die Abgabe
der einzelnen Artikel erfolgt in Verkaufseinheiten und
deren Vielfachen. Der Verkäufer ist berechtigt,
Aufträge, die auf andere Menge lauten, abzuändern.
Die verkaufte Ware wird vom Verkäufer weder zurückgenommen
noch umgetauscht. Bei irrtümlicher Auftragserteilung
durch den Käufer wird Ware in einwandfreiem Zustand
zum vollen Wert innerhalb von 10 Tagen nach Eingang
beim Käufer zurückgenommen. In den Rücklieferscheinen
sind Datum des Wareneinganges, sowie Nummer des Lieferscheins
des Verkäufers zu vermerken. Warenrücklieferungen
sind an das Lager zu senden. Hat der Kunde die Ware
nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt,
die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages
pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder
auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder
nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet,
sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige
Versandstelle. Erfüllungsort durch den Käufer
ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies
gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und
Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es
sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt
die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht
und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
|
|
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen
Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Der Käufer
ist verpflichtet, Verpfändungen der Ware des Verkäufers
oder deren Sicherheitsübereinigung zu unterlassen.
Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind
den Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene
Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der
Verkäufer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung
und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltswaren
vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit
der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber
dem Verkäufer im Verzug ist. In der Rücknahmen
der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag
nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. Tritt der Verkäufer vom
Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der
Überlassung des Gebrauches der Ware eine angemessene
Vergütung verlangen. Das Vorbehaltseigentum des
Verkäufers erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung
entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, die
sich im Eigentum Dritter oder des Käufers befinden,
so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den hierdurch
entstandenen Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der im Eigentum
Dritter oder des Käufers befidnlichen Ware. Der
Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des
Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde
uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat
uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die
Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere
in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist
der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz
bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer
in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich
zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig. Handelsübliche Klauseln sind nach
dem jeweils gültigen Incoterms auszulegen. Falls
vereinbart ist, dass der Verkäufer Zoll- und Einfuhrabgagben
des Bestimmungslandes trägt, gehen zwischen Abgabe
und Auftragsbestätigung und Auslieferung der Ware
in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben
zu Lasten des Käufers. Alle übrigen mit dem
Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten
trägt ebenfalls der Käufer.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung
und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im
Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in
Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet,
uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig
erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so
gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls
sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der
Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte.
XVIII. Mängelrügen
Mängelrügen werden nur berücksichtigt,
wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von acht Tagen nach Ablieferung der Ware unter genauer
Bezeichnung des Mangels sowie unter Einsendung von Belegen,
Mustern, Packzetteln sowie Angaben der Rechnungsnummer
und der auf der Packung befindlichen Signierungen schriftlich
erhoben werden. Bei verborgenen Mängeln muss die
schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung
des Mangels, spätestens aber binnen fünf Monaten
nach Ablieferung der Ware erfolgen. Die Beweislast dafür,
dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft
den Käufer. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem
Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt
werden.
XIX. Anwendungstechnische Beratung
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen
Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung
des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche
gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug
auf etwaige Schutzrecht Dritter, und befreit den Käufer
nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf
ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und
Zwecke, Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte
erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeit
des Verkäufers und liegen daher ausschließlich
im Verantwortungsbereich des Käufers.
XX. Gewährleistung und Schadenersatz
Ordnungsgemäß erhobenen und unbegründeten
Mängelrügen wird der Verkäufer nach seiner
Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme
der beanstandeten Ware gegen Erstattung des Kaufpreises
entsprechen. Schadenersatzansprüche des Käufers,
Ersatzansprüche aus Mängelfolgeschäden
oder aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch
den Verkäufer sind im Falle von leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers oder der für ihn handelnden
Personen ausgeschlossen; Ersatzansprüche sind auf
die Höhe des jeweiligen Fakturenwertes beschränkt.
Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer eine
anfällige Schutzwirkung diese Vertrages zugunsten
Dritter auszuschließen. Wenn der Verkäufer
beabsichtigt, den Verkäufer aus dem Titel der Produkthaftung
im Regressweg in Anspruch zu nehmen, dann hat er diese
Ansprüche, wobei der anspruchsbegründete Sachverhalt
genau zu spezifizieren ist, innerhalb von drei Wochen
ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich,
dem Verkäufer bekannt zu geben. Unterlässt
er dies, verliert er seinen Regressanspruch. Eine Haftung
für Sachschäden, die aufgrund einer fehlerhaften
Produktes entstanden sind, wird ausgeschlossen. Aus
diesem Haftungsausschluss werden Sachschäden, die
ein Verbraucher erleidet, ausgenommen. Der Käufer
ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss an seine
Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden
Weitergabe des Haftungsausschlusses bis zum Endabnehmer
zu verpflichten.
XXI. Warenzeichen
Folgende Punkte betreffen unsere eigenen Warenzeichen
als auch Warenzeichen unserer Lieferanten, zu deren
Nutzung wir berechtigt sind: Es ist zulässig, anstelle
der Erzeugnisse des Verkäufers unter Hinweis auf
diese Erzeugnisse Ersatzprodukte anzubieten oder zu
liefern sowie in den Preislisten und ähnlichen
Geschäftspapieren, Produktbezeichnungen des Verkäufers,
gleichgültig ob geschützt oder nicht, mit
dem Wort "Ersatz" in Verbindung zu bringen
oder den Bezeichnungen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen.
Es ist ferner unzulässig, bei der Verwendung von
Erzeugnissen des Verkäufers für Fabrikationszwecke
oder bei der Weiterverarbeitung Produktbezeichnungen
des Verkäufers, insbesondere dessen Warenzeichen,
auf solcher Ware oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen
Drucksachen- und Werbematerialien ohne vorherige Zustimmung
des Verkäufers, insbesondere als Bestandteilsangabe
zu verwenden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einem
Warenzeichen ist nicht an die Zustimmung zum Gebrauch
dieses Warenzeichens für die daraus hergestellten
Produkte anzusehen. Die mit eingetragener Schutzmarke
versehenen Originalpackung des Verkäufers in das
Ausland kann dort wegen Verstoßes gegen die Registrierung-oder
sonstigen Vorschriften der Pflanzenschutzgesetzgebung
verboten sein und wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte
zu Schadenersatzforderungen führen.
Schlussklausel: Ich bestätige durch Anklicken des
nebenstehenden Feldes, dass ich auf die in den Allgemeinen
Verkaufsbedingungen enthaltenen fett gedruckten Bestimmungen
besonders hingewiesen bzw. aufmerksam gemacht wurde.
|